Ein Vorverkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu kaufen, zu denen sie einem Dritten angeboten wird. Häufig haben Kommunen ein solches Recht, um Einfluss auf die Stadtentwicklung zu nehmen. Auch Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorverkaufsrecht haben. Es wird in der Regel im Grundbuch eingetragen und muss beim Verkauf beachtet werden.