Kündigt ein Kreditnehmer sein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung oder zahlt es frühzeitig zurück, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie gleicht der Bank entgangene Zinsen aus. Die genaue Höhe hängt u. a. von Restlaufzeit, Zinssatz und Rückzahlungsbetrag ab. Es lohnt sich, Alternativen wie Teilrückzahlungen oder eine Umschuldung zum Ablauf der Zinsbindung zu prüfen.