Das Umwandlungsverbot untersagt in bestimmten Gebieten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Es soll Mieter vor Verdrängung schützen und den Wohnungsmarkt stabilisieren. Die Genehmigungspflicht gilt häufig in Milieuschutzgebieten und kann bis zu sieben Jahre nach Umwandlung den Verkauf erschweren.