Die Teilungserklärung regelt bei Mehrfamilienhäusern die Aufteilung in Sondereigentum (z. B. einzelne Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade). Sie legt auch Sondernutzungsrechte fest, etwa für Stellplätze oder Gartenanteile. Käufer sollten die Teilungserklärung sorgfältig lesen, da sie Rechte und Pflichten definiert. Sie ist Grundlage für das Wohnungseigentum und wird beim Grundbuchamt geführt.