Die Spekulationssteuer fällt an, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird und dabei ein Gewinn entsteht. Eine Ausnahme gilt, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde – dann ist der Verkauf steuerfrei. Die Steuer richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. Für Investoren ist die Spekulationsfrist daher ein wichtiger Faktor in der Planung.