Ein Immobilienkaufvertrag ist in Deutschland nur gültig, wenn er von einem Notar beurkundet wird. Die Notarkosten machen etwa 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises aus und decken sowohl die Beurkundung als auch die Eintragungen im Grundbuch ab. Der Notar ist dabei neutral und achtet darauf, dass beide Parteien rechtlich abgesichert sind. Ohne den Notar kann also kein Immobilienkauf rechtlich abgeschlossen werden.