Der Nießbrauch gewährt einer Person das Recht, eine Immobilie zu nutzen und die Erträge (z. B. Mieteinnahmen) zu beziehen, ohne Eigentümer zu sein. Er wird im Grundbuch eingetragen und kann den Verkehrswert für Käufer mindern, da die Nutzung eingeschränkt bleibt. Häufig wird der Nießbrauch in familiären Übergabemodellen eingesetzt. Rechte und Pflichten – etwa Instandhaltung – sind vertraglich genau festzulegen.