Nach einer Modernisierung kann der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Gesetzlich ist geregelt, dass maximal 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen. Ziel ist es, energetische Sanierungen oder Verbesserungen der Wohnqualität zu fördern, ohne den Mieter übermäßig zu belasten.