Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in angespannten Wohnungsmärkten gilt und den Anstieg von Mieten bei Neuvermietungen begrenzt. Sie schreibt vor, dass die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen gelten bei Neubauten oder umfassend modernisierten Wohnungen.