Die Hypothek ist – ähnlich der Grundschuld – ein Grundpfandrecht, das ein Darlehen absichert. Sie ist streng akzessorisch, das heißt unmittelbar an die Darlehensforderung gebunden und sinkt mit jeder Tilgung. In der Praxis wird heute fast immer die flexiblere Grundschuld genutzt. Dennoch taucht der Begriff „Hypothek“ in älteren Verträgen und umgangssprachlich häufig auf.