Die Grundschuld ist ein dingliches Sicherungsrecht an einer Immobilie zugunsten der Bank. Sie dient als Absicherung für ein Darlehen und wird im Grundbuch eingetragen. Im Unterschied zur Hypothek bleibt die Grundschuld in der Regel bestehen, auch wenn das Darlehen bereits getilgt wurde. Dadurch kann sie später für neue Finanzierungen wiederverwendet werden.