Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf einer Immobilie an und wird von den Bundesländern festgelegt. Ihr Satz liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Sie gehört zu den unvermeidbaren Kaufnebenkosten und wird vom Finanzamt eingefordert, bevor man als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird. Erst nach Zahlung der Steuer wird die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.