Erschließungskosten fallen an, wenn ein Grundstück erstmals an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen wird. Dazu zählen Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Straßenbau. Diese Kosten trägt in der Regel der Grundstückseigentümer. Vor dem Kauf eines unbebauten Grundstücks sollte man klären, ob es bereits erschlossen ist oder noch zusätzliche Kosten anfallen.