In Sachsen wird der Erschließungsbeitrag nach dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) erhoben. Er deckt Kosten für Straßen, Wege und Leitungen, die ein Grundstück überhaupt erst nutzbar machen. Besonders beim Kauf von Baugrundstücken ist dieser Beitrag ein wichtiger Kostenfaktor.