Erbpacht bezeichnet das Recht, ein Grundstück über einen sehr langen Zeitraum – meist 50 bis 99 Jahre – zu nutzen, ohne es zu besitzen. Dafür zahlt der Erbbauberechtigte einen regelmäßigen Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks. Nach Ablauf der Laufzeit fällt das Grundstück mitsamt der darauf befindlichen Gebäude an den Eigentümer zurück. Diese Form kann für Käufer interessant sein, die keine hohen Grundstückskosten finanzieren wollen.