Das Erbbaurecht erlaubt es, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten und zu nutzen, ohne Eigentümer des Bodens zu werden. Dafür zahlt der Erbbauberechtigte einen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit (meist 50–99 Jahre) fällt das Grundstück samt Gebäude an den Eigentümer zurück.