Der Energieausweis informiert über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf einer Immobilie. Es gibt ihn in zwei Varianten: als Verbrauchsausweis (basiert auf bisherigen Heizkosten) oder als Bedarfsausweis (basiert auf theoretischem Energiebedarf). Für Verkäufer und Vermieter ist er gesetzlich vorgeschrieben und muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Käufer können so die zukünftigen Energiekosten besser einschätzen.