Eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn der Vermieter eine vermietete Wohnung selbst nutzen oder einem nahen Angehörigen zur Verfügung stellen möchte. Dabei muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und die Kündigung schriftlich sowie fristgerecht erfolgen. Mieter können in besonderen Härtefällen Widerspruch einlegen.