Ein Bauträgervertrag kombiniert Kauf- und Werkvertrag: Der Bauträger verkauft ein Grundstück und verpflichtet sich gleichzeitig, darauf ein schlüsselfertiges Haus zu errichten. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden und unterliegt der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die den Käufer schützt. Zahlungen erfolgen in Raten nach Baufortschritt.