Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen (z. B. Wegerecht, Abstandsflächen). Sie wird im Baulastenverzeichnis geführt und kann die Nutzung oder Bebauung einschränken. Vor Kauf eines Grundstücks ist die Einsicht in dieses Verzeichnis ratsam. Baulasten wirken sich häufig auf den Wert und die Planbarkeit von Bauvorhaben aus.