Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie wird nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags vorgenommen und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie an jemand anderen verkauft. Erst nach Zahlung des Kaufpreises wird der eigentliche Eigentumsübergang („Auflassung“) vollzogen. Sie bietet Käufern also eine wichtige rechtliche Sicherheit während des Kaufprozesses.