Eine Altstadtsatzung regelt in vielen sächsischen Städten, wie Gebäude in historischen Stadtkernen saniert oder umgebaut werden dürfen. Sie schreibt Dachformen, Fassadenfarben oder Fensterformate vor, um das Stadtbild zu bewahren. Für Bauherren bedeutet das zusätzliche Abstimmungen mit dem Bauamt.